Printful-Mitarbeiter in der Produktionsstätte

Verhaltenskodex

Dies sind die Richtlinien, die wir für unsere Partner festgelegt haben, um eine ethische Lieferkette aufrechtzuerhalten.

Printful hat sich zum Ziel gesetzt, die Herstellung auf Anfrage zur Norm zu machen - für einen Planeten mit endlichen Ressourcen und Menschen mit unendlichen Ideen. Ich weiß, dass das ein ehrgeiziges Ziel ist, aber wir gehen einen Schritt nach dem anderen, um verantwortungsvoller und transparenter zu werden.


Wir wollen, dass unsere Werte unsere Partnerschaften unterstützen, deshalb haben wir unseren Verhaltenskodex entwickelt, um dies zu vermitteln.


Um den Verhaltenskodex auf unser Geschäft zuzuschneiden und allgemein gültig zu machen, haben wir unsere Unternehmenswerte mit den 10 Prinzipien „Global Compact“ der Vereinten Nationen in Einklang gebracht. Kurz gesagt, die Werte von Printful zielen darauf ab, die Nachhaltigkeit der Produktion zu verbessern, Mitarbeiter und Gemeinden zu unterstützen, den Klimawandel zu bekämpfen und ethische Arbeitsstandards zu gewährleisten;


Printful möchte mit Partnern zusammenarbeiten, die diese Werte teilen und sich an unseren Verhaltenskodex halten.


Wir werden weiterhin bewusste Schritte zu verantwortungsvolleren Geschäftspraktiken unternehmen, von verbesserten Arbeitsbedingungen bis zur Vermeidung von Umweltverschmutzung. Ich hoffe, dass sich unsere Partner unseren Bemühungen anschließen werden und dass wir gemeinsam auf eine verantwortungsvollere und transparentere Lieferkette hinarbeiten können.

Alex Saltonstall, CEO von Printful

Printful Abwicklung

Printful-Standards

Printful arbeitet gemeinsam mit seinen Tochtergesellschaften und Partnerunternehmen („Printful“) nach hohen ethischen und geschäftlichen Standards. Ein zentraler Bestandteil unseres Selbstverständnisses als verantwortungsbewusstes Unternehmen ist es, sicherzustellen, dass unsere Produkte unter fairen und verantwortungsvollen Bedingungen hergestellt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern – darunter Subunternehmer, Lizenznehmer und weitere Geschäftspartner („Partner“) –, dass sie verantwortungsvoll handeln und sich durch Integrität, Fairness und Verantwortungsbewusstsein in allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit auszeichnen. Dazu gehört auch, dass sie ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen.

Wir erwarten, dass unsere Partner die in diesem Kodex beschriebenen Standards, Prozesse und Anforderungen in ihren eigenen Betrieben umsetzen – und dass sie gemeinsam mit ihren Partnern daran arbeiten, diese Grundsätze ebenfalls umzusetzen.

Printful-Kunde

Gemeinsam arbeiten

Printful möchte, dass Kunden mit gutem Gefühl auf unsere Dienstleistungen und Produkte vertrauen können – ganz gleich, ob sie direkt von Printful oder durch unsere Partner hergestellt wurden. Diese sollen stets im Einklang mit den in diesem Kodex festgelegten Grundsätzen stehen und niemals unter menschenunwürdigen oder ausbeuterischen Bedingungen entstehen.

Die Umsetzung des Kodex stellt sicher, dass unsere Partner die Prinzipien und Anforderungen von Printful verstehen und sich dazu verpflichten. Diese basieren auf international anerkannten Abkommen und Standards, unter anderem auf:

– der Internationalen Charta der Menschenrechte
– der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
– den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
– den Kinderrechten und unternehmerischen Prinzipien von UNICEF
– den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen
– der OECD-Leitlinie für unternehmerische Sorgfaltspflichten zur verantwortungsvollen Unternehmensführung
– dem UN-Übereinkommen gegen Korruption
– der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung
– sowie den 10 Prinzipien des UN Global Compact

Darüber hinaus werden alle geltenden nationalen Gesetze und rechtlichen Vorgaben berücksichtigt.

Verhaltenskodex

Diskriminierungsfreiheit und Chancengleichheit

 

Menschenrechte sind universell und gelten für alle Menschen gleichermaßen – unabhängig von, aber nicht beschränkt auf: Alter, Geschlecht, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Herkunftsland, Kultur, Nationalität, Staatsbürgerschaft, Sprache, Religion, Weltanschauung, Familienstand, wirtschaftlicher oder sozialer Stellung, Beruf, Bildungsgrad, Behinderung, Schwangerschaft und/oder politischer oder philosophischer Einstellung.

Alle Mitarbeitenden müssen mit Würde und Respekt behandelt werden. Kein Mitarbeitender darf Missbrauch, grausamen oder unangemessenen Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt sein oder aufgrund von Herkunft, Religion, politischer Einstellung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht oder Schwangerschaft bei der Einstellung oder Beschäftigung diskriminiert werden. Frauen und besonders schutzbedürftige Beschäftigte müssen ausdrücklich vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz geschützt werden.

Darüber hinaus sind Eingriffe in die Menschenwürde strengstens untersagt. Dazu gehört unter anderem, dass (potenzielle) Mitarbeitende nicht zu medizinischen Tests – etwa Schwangerschafts- oder Jungfräulichkeitstests – oder körperlichen Untersuchungen gezwungen werden dürfen, wenn diese diskriminierend oder menschenunwürdig verwendet werden könnten.

Referenz: ILO-Übereinkommen 110, 111 und 159 sowie das sechste Prinzip des UN Global Compact.

 

Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

 

Unsere Partner müssen die Rechte ihrer Mitarbeitenden achten, sich frei zu organisieren, Gewerkschaften oder andere Arbeitnehmervertretungen ihrer Wahl beizutreten und kollektiv zu verhandeln – ohne Eingriffe oder Sanktionen durch das Unternehmen.

Der Partner ist verpflichtet, Mechanismen zur Konfliktlösung einzurichten – zum Beispiel Mitarbeitervertretungen oder Beschwerdekomitees –, um Probleme oder Beschwerden konstruktiv zu lösen und einen offenen Austausch zwischen Mitarbeitenden und deren Vertretungen zu gewährleisten.

Falls nationale Gesetze die Vereinigungsfreiheit oder das Recht auf Tarifverhandlungen einschränken, muss der Partner freie Wahlen von Arbeitnehmervertretungen ermöglichen und alternative Formen der Mitbestimmung aktiv unterstützen.

Referenz: ILO-Übereinkommen 87, 98, 135 und 154 sowie das dritte Prinzip des UN Global Compact.

 

Zwangsarbeit

 

Der Einsatz von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Gefängnisarbeit, Leibeigenschaft oder verpflichtender Arbeit bei der Herstellung oder Produktion von Printful-Produkten ist strengstens verboten. Dazu zählen auch moderne Formen der Sklaverei und Menschenhandel sowie das Einbehalten persönlicher Dokumente, Arbeitserlaubnisse, Ausweispapiere oder Lohnzahlungen.

Produktionsstätten dürfen nicht verlangen oder zulassen, dass Arbeitskräfte dem Arbeitgeber, einer Vermittlungsagentur oder Dritten Gebühren oder Vermittlungskosten zahlen müssen, um eine Anstellung zu erhalten. Ebenso dürfen Mitarbeitende in ihrer Bewegungsfreiheit nicht unangemessen eingeschränkt werden. Arbeit muss stets freiwillig erfolgen, und Mitarbeitende müssen das Recht haben, ihre Tätigkeit oder das Arbeitsverhältnis jederzeit zu beenden.

Die dazugehörigen Disziplinarrichtlinien und -verfahren müssen klar definiert und den Mitarbeitenden transparent kommuniziert werden – im Einklang mit den ILO-Übereinkommen 29 und 105 sowie dem vierten Prinzip des UN Global Compact.

Siehe dazu auch Anhang A: Printful-Richtlinie gegen Zwangsarbeit.

 

Kinderarbeit

 

Der Einsatz von Kinderarbeit ist in allen Phasen der Produktion verboten – entsprechend den ILO-Übereinkommen 79, 138, 142 und 182 sowie dem fünften Prinzip des UN Global Compact.

Niemand darf beschäftigt werden, wenn er oder sie das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter im jeweiligen Land, in dem der Partner tätig ist, noch nicht erreicht hat.

Unabhängig von der nationalen Gesetzgebung gilt: Kinder dürfen nicht beschäftigt werden, bevor die allgemeine Schulpflicht erfüllt ist – und niemals unter 15 Jahren. Falls das jeweilige Landesrecht ein höheres Mindestalter vorschreibt, muss dieses selbstverständlich eingehalten werden.

Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren gelten besondere Schutzvorschriften. Sie dürfen nur leichte Tätigkeiten in reduziertem Umfang übernehmen. Insbesondere müssen sie vor:

  • gefährlicher oder gesundheitsschädlicher Arbeit,
  • Nachtarbeit,
  • sowie jeglicher Tätigkeit, die ihre körperliche oder psychische Entwicklung beeinträchtigen könnte,

geschützt werden. Wenn ein Jugendlicher in eine gesundheitsschädliche oder gefährliche Tätigkeit eingebunden ist, muss er sofort aus dieser Tätigkeit entfernt werden. Der Partner ist verpflichtet, den Aufgabenbereich ohne Einkommensverlust entsprechend anzupassen.

Siehe auch Anhang B: Printful-Richtlinie gegen Kinderarbeit.

 

Löhne und Leistungen

 

Partner sind verpflichtet, alle geltenden nationalen und lokalen Lohnvorschriften einzuhalten – einschließlich Regelungen zum Mindestlohn und zur Vergütung von Überstunden. Falls die branchenüblichen Standards höhere Löhne vorsehen, sind diese anzuwenden. Überstunden müssen in jedem Fall höher vergütet werden als reguläre Arbeitsstunden.

Wenn das gezahlte Gehalt nicht ausreicht, um die üblichen Lebenshaltungskosten zu decken und gleichzeitig ein gewisses Maß an Ersparnissen zu ermöglichen, ist der Partner verpflichtet, die Vergütung entsprechend anzupassen.

Ein Einbehalten von Löhnen aus beliebigen Gründen ist nicht zulässig. Löhne müssen pünktlich gezahlt werden, und Lohnabzüge dürfen nicht als Disziplinarmaßnahme eingesetzt werden. Gesetzlich vorgeschriebene Sozialleistungen sind entsprechend den nationalen und lokalen Vorgaben zu gewähren.

Der Partner muss sicherstellen, dass Mitarbeitende regelmäßig, schriftlich und verständlich über Zusammensetzung und Höhe ihres Gehalts informiert werden.

Referenzen: ILO-Übereinkommen 26 und 131.

 

Arbeitszeiten

 

Die regulären Arbeitszeiten müssen den lokalen gesetzlichen Vorgaben, geltenden Tarifverträgen sowie den branchenüblichen Standards entsprechen – dürfen aber 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, zuzüglich maximal 12 Überstunden. Auch bei außergewöhnlicher betrieblicher Auslastung darf die wöchentliche Überstundenanzahl 12 Stunden nicht überschreiten.

Mitarbeitende müssen das Recht haben, Überstunden abzulehnen, ohne Konsequenzen wie Kündigung oder Sanktionen befürchten zu müssen.

Es muss sichergestellt sein, dass Beschäftigte mindestens einen freien Tag pro Woche erhalten sowie Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub haben. Mutterschutz, Krankenstand und weitere gesetzlich vorgesehene Urlaubsarten sind allen Mitarbeitenden entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen zu gewähren.

Referenzen: ILO-Übereinkommen 1 und 14.

 

Gesundheit und Sicherheit

 

Partner von Printful müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden in einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung tätig sind – mit entsprechenden Managementsystemen gemäß ILO-Übereinkommen 155 und 164. Dazu gehört auch eine verbindliche Richtlinie zu Gesundheit und Sicherheit, die für alle Mitarbeitenden vor Ort zugänglich sein muss.

Die folgende Liste ist nicht abschließend, enthält jedoch die wichtigsten Anforderungen an ein funktionierendes Arbeitsschutzmanagement, die alle Partner von Printful einhalten müssen:

  • Die Arbeitsumgebung muss jederzeit sicher, sauber und gesundheitlich unbedenklich sein. Alle Arbeitsplätze müssen über eine ausreichende Beleuchtung verfügen.
  • Erste-Hilfe-Ausstattung muss verfügbar sein. Wenn gesetzlich vorgeschrieben, muss während der Arbeitszeiten medizinisches Fachpersonal (z. B. Arzt oder Pflegekraft) vor Ort sein.
  • Alle lokalen Vorschriften zum Brandschutz müssen eingehalten werden. Produktionsstätten müssen mindestens mit funktionierenden Warnsystemen, Brandschutzeinrichtungen sowie gut sichtbaren und jederzeit frei zugänglichen Fluchtwegen ausgestattet sein.
  • Mögliche Notfälle und Risiken sind zu identifizieren, zu bewerten und durch Notfallpläne sowie Reaktionsverfahren abzusichern. Dazu gehören: Notfallmeldungen, Alarmierung und Evakuierung von Mitarbeitenden, Schulungen sowie regelmäßige Übungen.
  • Evakuierungsübungen sind mindestens einmal jährlich oder entsprechend den strengeren gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.
  • Partner müssen sicherstellen, dass der Umgang mit Chemikalien – inklusive Lagerung und Entsorgung – sicher erfolgt.
  • Elektrische Anlagen müssen gesetzeskonform installiert und dürfen kein Risiko für den Brandschutz darstellen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist kostenlos und in gutem Zustand bereitzustellen. Mitarbeitende müssen in der richtigen Anwendung geschult werden.
  • Alle Chemikalien und Gefahrstoffe müssen gesetzeskonform sicher gehandhabt, transportiert und entsorgt werden.
  • Mitarbeitende müssen im Umgang mit Chemikalien geschult werden.
  • Für alle am Standort verwendeten Chemikalien muss ein Sicherheitsdatenblatt (MSDS) bereitgestellt werden.
  • Alle Einrichtungen vor Ort, einschließlich firmeneigener Unterkünfte, Sanitäranlagen, Umkleideräume und Kantinen, müssen den geltenden Hygiene-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards entsprechen. Dazu gehört auch eine angemessene brandschutztechnische Ausstattung.
  • Mitarbeitende müssen jederzeit Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen haben.
  • Es muss sichergestellt sein, dass Beschäftigte vor hoher Hitze und extremen Wetterbedingungen geschützt werden.
  • Alle relevanten Genehmigungen und Gebäudesicherheitsnachweise müssen regelmäßig überprüft werden.
  • Elektrische Anlagen sind gesetzeskonform zu installieren und ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal zu warten.
  • Es müssen angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um schwangere Frauen und stillende Mütter aus Arbeitsbereichen mit hohen Gefährdungen zu entfernen. Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz, die für schwangere Frauen und stillende Mütter bestehen – auch solche, die mit ihren konkreten Aufgaben verbunden sind –, müssen beseitigt oder reduziert werden. Darüber hinaus sind angemessene Bedingungen für stillende Mütter zu schaffen, ohne ihre Beschäftigung zu beeinträchtigen oder ihnen dadurch Nachteile entstehen zu lassen.
  • Es müssen geeignete Verfahren und Systeme vorhanden sein, um arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen zu verhindern, zu erfassen, zu überwachen und zu melden. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung von Meldungen durch Mitarbeitende, zur Klassifizierung und Dokumentation von Vorfällen, zur Bereitstellung notwendiger medizinischer Versorgung, zur Untersuchung der Ursachen sowie zur Umsetzung von Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung dieser Ursachen. Ebenso ist die Rückkehr von Mitarbeitenden an den Arbeitsplatz zu unterstützen.
  • Die Belastung von Mitarbeitenden durch körperlich anstrengende Tätigkeiten – darunter manuelles Hantieren mit Materialien, schweres oder sich wiederholendes Heben, langes Stehen sowie sehr repetitive oder kraftaufwändige Montagetätigkeiten – muss erkannt, bewertet und kontrolliert werden.
  • Produktionsmaschinen und andere technische Anlagen müssen auf Sicherheitsrisiken überprüft werden. Wenn von Maschinen eine Verletzungsgefahr für Mitarbeitende ausgeht, sind geeignete Schutzvorrichtungen, Sicherheitsverriegelungen und Barrieren anzubringen und ordnungsgemäß instand zu halten.
  • Partner müssen den Mitarbeitenden angemessene Informationen und Schulungen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen – in ihrer Muttersprache oder in einer Sprache, die sie vollständig verstehen. Dies gilt für alle identifizierten Gefährdungen, denen die Mitarbeitenden am Arbeitsplatz ausgesetzt sind.
  • Gesundheits- und sicherheitsrelevante Informationen müssen gut sichtbar in der Betriebsstätte angebracht oder an einem Ort platziert werden, der für die Mitarbeitenden eindeutig erkennbar und jederzeit zugänglich ist. Schulungen sind allen Mitarbeitenden vor Arbeitsbeginn und in regelmäßigen Abständen danach bereitzustellen. Mitarbeitende sollen ausdrücklich dazu ermutigt werden, Bedenken im Bereich Gesundheit und Sicherheit zu äußern – ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Antikorruption

 

Partner dürfen keine Geschäfte in unethischer oder unangemessener Weise tätigen – insbesondere keine Bestechungsgelder, Kickbacks oder Geschenke, Gefälligkeiten oder Dienstleistungen anbieten oder annehmen, um sich bei Printful einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Bei allen geschäftlichen Aktivitäten sind die höchsten Integritätsstandards einzuhalten. Der Partner muss eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung, Korruption, Erpressung und Veruntreuung verfolgen. Partner und deren Subunternehmer sollen aktiv auf ein Geschäftsumfeld hinarbeiten, in dem Korruption keinen Platz hat. Das bedeutet: Bestechung, unangemessene oder übermäßige Geschenke und ähnliche Vorteile dürfen weder angeboten noch angenommen werden.

Zur Einhaltung der geltenden Antikorruptionsgesetze und -vorgaben müssen geeignete Kontroll- und Umsetzungsprozesse angewendet werden.

Siehe Anhang C: Printful-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung.

 

Einhaltung von Sanktionen, Exportkontrollen und sonstigen geltenden Gesetzen

 

Partner sind verpflichtet, die nationalen Gesetze des Landes einzuhalten, in dem sie geschäftlich tätig sind. Darüber hinaus müssen alle für ihr Geschäft relevanten lokalen Gesetze, Vorschriften oder Standards sowie die branchenüblichen Regelungen am jeweiligen Standort beachtet werden.

Dazu zählt insbesondere die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften in den Bereichen Zoll, Exportkontrolle, Antiboykott-Regelungen sowie wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen – einschließlich solcher, die von zuständigen Behörden verhängt, verwaltet oder durchgesetzt werden („Sanktionen“).

Partner dürfen nicht in Ländern oder Gebieten ansässig sein oder von dort aus operieren, die Ziel von Sanktionen sind. Ebenso ist es untersagt, Produkte, Technologien oder Software, die von Printful bereitgestellt wurden, direkt oder indirekt zu exportieren, weiterzuverkaufen oder anderweitig zu übertragen, wenn dies gegen geltende Sanktionen verstößt – unabhängig davon, an wen, zu welchem Zweck oder an welchen Ort.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Kodexes und geltenden Gesetzen, Vorschriften oder Standards gilt stets der jeweils strengere Standard.

 

Fairer Wettbewerb

 

Die Grundsätze eines fairen Geschäftsgebarens, einer redlichen Werbung und eines freien Wettbewerbs sind einzuhalten. Darüber hinaus sind die jeweils geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze zu beachten. Diese untersagen insbesondere Absprachen oder sonstige Aktivitäten, die Preise oder Geschäftsbedingungen beeinflussen sollen. Ebenfalls verboten sind Vereinbarungen zwischen Partnern und deren Kunden, die darauf abzielen, die Preis- oder Konditionsfreiheit beim Weiterverkauf von Waren einzuschränken. Kunden müssen jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Preise und Verkaufsbedingungen eigenständig festzulegen.

 

Datenschutz und Informationssicherheit

 

Der Partner verpflichtet sich, die berechtigten Erwartungen von Printful, Subunternehmern, Kunden, Verbrauchern und Mitarbeitenden im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen. Beim Erheben, Speichern, Verarbeiten, Übermitteln und Weitergeben von personenbezogenen Informationen sind die jeweils geltenden Datenschutzgesetze und Vorgaben zur Informationssicherheit sowie alle entsprechenden regulatorischen Anforderungen einzuhalten.

 

Geistiges Eigentum

 

Der Schutz geistiger Eigentumsrechte ist für Partner von zentraler Bedeutung, um Vertrauen zu schaffen und Innovation zu fördern. Geistige Eigentumsrechte sind uneingeschränkt zu achten. Die Weitergabe von Technologien und Fachwissen muss so erfolgen, dass geistige Eigentumsrechte sowie vertrauliche Informationen von Printful geschützt bleiben. Partner sollten sich regelmäßig über Änderungen in nationalen und internationalen Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums informieren, um ihre Geschäftspraktiken vorausschauend daran anzupassen.

Printful verpflichtet sich zu umweltbewusstem Handeln und fördert Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -verwertung. Auch Partner sollten über ein entsprechendes Umweltmanagement oder einen Vorsorgeplan verfügen, um die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten.

 

Von Partnern wird erwartet, dass sie ein Umweltengagement nachweisen können – etwa durch die Erfassung ihrer CO₂-Emissionen, durchgeführte Maßnahmen sowie definierte Reduktionsziele, um ihren Einfluss auf Klima und Umwelt kontinuierlich zu verbessern.

Alle geltenden Umweltvorschriften sind einzuhalten. Gefährliche oder giftige Stoffe müssen sicher und kontrolliert entsorgt werden.

Printful arbeitet bevorzugt mit Partnern zusammen, die sich ebenfalls zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Bereich Umweltverträglichkeit verpflichten.

Weitere Informationen findest du in Anhang D: Printful-Umweltrichtlinie.

 

Gefährliche Stoffe

 

Partner müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Verbot oder der Beschränkung bestimmter Stoffe einhalten – einschließlich Kennzeichnungsvorgaben sowie Regelungen zur Wiederverwertung und Entsorgung.

Darüber hinaus sind Prozesse zu etablieren, um die Einhaltung sämtlicher vereinbarter, kundenspezifischer Listen für eingeschränkt zugelassene oder gefährliche Stoffe sicherzustellen. Falls zutreffend, sollten Partner auch eine eigene Liste eingeschränkt verwendbarer Produktionsstoffe (MRSL – Manufacturing Restricted Substances List) führen.

Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung eine Gefahr für die Umwelt darstellen können, müssen eindeutig identifiziert und so gehandhabt werden, dass ihr sicherer Transport, ihre Lagerung, Wiederverwertung oder Wiederverwendung sowie ihre sachgerechte Entsorgung gewährleistet ist.

Alle gelieferten Waren müssen den internationalen Standards hinsichtlich ihres Chemikaliengehalts entsprechen:

Der Umgang mit Chemikalien – einschließlich Lagerung, Verwendung und Entsorgung – muss den jeweils geltenden lokalen Gesetzen entsprechen. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Angaben im Sicherheitsdatenblatt (MSDS) für jedes chemische Produkt verpflichtend.

Details zu Printfuls chemikalienbezogenen Vorgaben findest du in Anhang E: Printful-Richtlinie zu Chemikalien.

 

Tierschutz

 

Wenn Materialien, die in Produkten verwendet werden, tierischen Ursprungs sind, müssen Partner sicherstellen, dass die Tiere gemäß allen geltenden Gesetzen, Übereinkommen und Standards behandelt wurden. Die Tiere müssen artgerecht ernährt und mit Würde und Respekt behandelt werden. Es darf keinem Tier absichtlich Schaden zugefügt oder während seiner Lebenszeit Schmerz zugefügt werden.

Das Töten von Tieren darf ausschließlich durch die schnellstmögliche, schmerzärmste und nicht traumatisierende Methode erfolgen. Diese muss von nationalen und anerkannten Veterinärbehörden zugelassen sein und darf nur von geschultem Personal durchgeführt werden.

Printful erwartet von allen Partnern die Einhaltung der Fünf Freiheiten für Tiere:

  • Freiheit von Hunger und Durst – durch Zugang zu frischem Wasser und einer Ernährung, die Gesundheit und Kraft erhält.
  • Freiheit von Unbehagen – durch eine geeignete Umgebung mit Schutz und einer angenehmen Ruhezone.
  • Freiheit von Schmerz, Verletzung oder Krankheit – durch Vorbeugung und medizinische Versorgung im Krankheits- oder Verletzungsfall.
  • Freiheit zur Ausübung normalen Verhaltens – durch ausreichend Platz, artgerechte Haltungsbedingungen und Kontakt zu Artgenossen.
  • Freiheit von Angst und Stress – durch Bedingungen und Umgangsformen, die seelisches Leiden vermeiden.

 

Beschwerden

 

Partner sind verpflichtet, ein wirksames Beschwerdeverfahren einzurichten, das Einzelpersonen und Gemeinschaften offensteht, die potenziell von negativen Auswirkungen betroffen sein könnten. Mitarbeitende, die eine Beschwerde über Verstöße gegen diesen Kodex oder geltende gesetzliche Vorschriften einreichen, dürfen keinen disziplinarischen Maßnahmen oder sonstigen negativen Konsequenzen ausgesetzt werden – in keiner Form.

Printful behält sich das Recht vor, die eigene Lieferkette zu überprüfen und Partner mindestens dazu aufzufordern, Selbstauskunfts-Fragebögen zur Bewertung der Einhaltung dieses Kodexes auszufüllen. Falls erforderlich, kann Printful außerdem regelmäßige Vor-Ort-Besuche durchführen – auch unangekündigte Audits, entweder direkt oder durch beauftragte Dritte. Diese dienen dazu, die Arbeits- und Wohnbedingungen zu prüfen sowie Unterlagen und Prozesse im Zusammenhang mit Löhnen, Arbeitszeiten und Gehaltsabrechnungen zu kontrollieren und auf ihre Übereinstimmung mit den Prinzipien dieses Kodexes zu bewerten. Der Partner hat das Recht, einzelnen Audit-Maßnahmen zu widersprechen, sofern sie gegen zwingende Datenschutzvorgaben verstoßen, die sich aus den am Standort geltenden Gesetzen und Vorschriften ergeben.

 

Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie über ein angemessenes Verfahren zur Sorgfaltspflicht verfügen, Risiken innerhalb ihrer Lieferketten erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen – im Einklang mit den OECD-Leitlinien für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Bei einem vermuteten Verstoß oder zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhtem Risiko muss der Partner Printful umgehend und bei Bedarf regelmäßig über erkannte Risiken oder Verstöße sowie über die ergriffenen Maßnahmen informieren.

 

Wird ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Kodex festgestellt, informiert Printful den Partner innerhalb eines Monats schriftlich darüber und setzt eine angemessene Frist, innerhalb derer das Verhalten des Partners an die Vorgaben dieses Kodexes angepasst werden muss.

 

Wird festgestellt, dass der Partner gegen diesen Kodex oder damit verbundene Richtlinien und Verfahren verstößt, wird Printful gemeinsam mit dem Partner daran arbeiten, die Situation zu klären und zu beheben. Printful kann eine Verwarnung aussprechen, Korrekturmaßnahmen verlangen oder die Zusammenarbeit mit dem Partner beenden. Wenn der Verstoß schuldhaft verursacht wurde und Printful dadurch die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum regulären Ende nicht mehr zumutbar ist, kann Printful das Vertragsverhältnis nach Ablauf der gesetzten Frist beenden, sofern dies bei der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ausdrücklich angedroht wurde. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Fristsetzung bleibt davon unberührt – ebenso der Anspruch auf Schadenersatz.

Partner verpflichten sich, geeignete Verfahren zur Bewertung und Auswahl von Geschäftspartnern und Subunternehmern einzuführen und aufrechtzuerhalten – auf Basis deren Engagements für soziale und ökologische Verantwortung. Printful erwartet von allen Partnern, dass sie Managementsysteme mit passenden Kontrollmechanismen einführen, um die Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften und der Vorgaben dieses Kodexes sicherzustellen. Sollten Partner Schwierigkeiten haben, den Grundsätzen von Printful, lokalen Vorschriften oder rechtlichen Anforderungen nachzukommen oder Verstöße feststellen, sind sie verpflichtet, umgehend ihren Hauptansprechpartner bei Printful zu informieren oder Verstöße anonym per E-Mail zu melden:

 

[email protected]

 

Mitarbeitende von Partnerunternehmen können arbeitsbezogene Anliegen anonym und ohne Angst vor Benachteiligung per E-Mail melden.

Meldungen können gesendet werden an:

 

[email protected]

 

Partner verpflichten sich, kontinuierlich nach Möglichkeiten zu suchen, um sich im Bereich Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln und gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeitenden sicherzustellen.

Mit der Annahme von Aufträgen von Printful erkennen Partner diesen Kodex an und erklären ihre Absicht, die darin festgelegten Anforderungen und Standards einzuhalten.

Zwangsarbeit stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte dar, die Printful in keiner Form akzeptiert. Printful achtet die Menschenrechte und verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von Zwangsarbeit. Sollte Zwangsarbeit in unserer Lieferkette festgestellt werden, wird diese identifiziert, verhindert und beseitigt – im Einklang mit internationalen Leitlinien wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie den Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

 

Printful verpflichtet sich sicherzustellen, dass Partner, die Produkte für uns herstellen, keinerlei Formen von Zwangsarbeit einsetzen. Da wir weltweit sourcen, ist uns bewusst, dass das Risiko von Zwangsarbeit – und damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen – je nach Kontinent, Land und Region stark variieren kann.

Printful erkennt das besonders hohe Risiko von Zwangsarbeit in der Autonomen Region Xinjiang der Uiguren in China an und untersagt grundsätzlich und uneingeschränkt den Einsatz oder Bezug von Rohstoffen, Produkten oder Komponenten, die ganz oder teilweise aus dieser Region stammen oder von Unternehmen hergestellt wurden, die auf der UFLPA-Entitätenliste stehen – gemäß Section 307 des U.S. Tariff Act von 1930 (19 U.S.C. §1307).

 

Definition von Zwangsarbeit

 

Printful definiert Zwangsarbeit in Anlehnung an das ILO-Übereinkommen Nr. 29 (1930) als „jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt wird und für die sich diese Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.“

Typische Merkmale von Zwangsarbeit umfassen unter anderem, aber nicht ausschließlich:

  • Physische oder psychische Drohungen sowie Schädigungen gegenüber dem Mitarbeitenden oder dessen Angehörigen, um das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten;
  • Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Mitarbeitenden oder deren Festhalten am Arbeitsplatz bzw. in einem begrenzten Bereich;
  • Unfreiwillige Überstunden, bei denen Mitarbeitende verpflichtet werden, über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, ohne dem zugestimmt zu haben;
  • Zurückhalten von Löhnen oder übermäßige Lohnkürzungen, die gegen vorher getroffene Vereinbarungen verstoßen;
  • Keine Erlaubnis, bezahlten Kranken- oder Erholungsurlaub zu nehmen, oder das Verweigern von Pausen während des Arbeitstages;
  • Einbehalten persönlicher Dokumente, wie z. B. Ausweispapiere, wodurch Mitarbeitende in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden, das Arbeitsverhältnis zu verlassen;
  • Schuldknechtschaft.

 

Selbstverpflichtung von Printful

 

  • Sicherstellen, dass diese Richtlinie gegen Zwangsarbeit sowohl intern als auch extern – insbesondere innerhalb der Lieferkette von Printful – an alle relevanten Anspruchsgruppen kommuniziert wird;
  • Schulung relevanter Mitarbeitender, die mit Produktionsstätten in Verbindung stehen, um mögliche Fälle von Zwangsarbeit sachgerecht zu erkennen und zu bearbeiten. Diese Mitarbeitenden müssen bei ihrer Einarbeitung sowie alle zwei Jahre eine Schulung zum Thema Zwangsarbeit absolvieren. Die Schulung kann entweder durch externe Trainer oder im Rahmen von E-Learning-Kursen erfolgen. Die Schulung muss mindestens folgende Inhalte abdecken:
    • Was ist Zwangsarbeit und warum ist es wichtig, sich damit zu befassen;
    • Wie lässt sich Zwangsarbeit erkennen;
    • Wie meldet man einen Verdachtsfall;
    • Welche Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung sind möglich;
  • Kontinuierliche Bewertung und Überwachung des Risikos von Zwangsarbeit – insbesondere innerhalb der eigenen Lieferkette;
  • Unterstützung und Zusammenarbeit mit Partnern beim Ausbau ihrer Systeme zur Risikoprävention im Bereich Zwangsarbeit – zum Beispiel durch Schulungen und Maßnahmen zum Kompetenzaufbau;
  • Bearbeitung und Klärung aller Anschuldigungen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit;
  • Zusammenarbeit mit internationalen sowie lokalen Akteuren, um Herausforderungen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit gemeinsam anzugehen.

 

Verpflichtung der Partner

 

Partner müssen sicherstellen, dass in keinem Bereich ihrer Lieferkette irgendeine Form von Zwangsarbeit vorkommt. Von ihnen wird erwartet, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht in der gesamten Lieferkette in angemessener Weise nachkommen – im Einklang mit den internationalen Leitlinien, auf denen diese Richtlinie basiert.

Printful erwartet von seinen Partnern vollständige Transparenz, falls Fälle von Zwangsarbeit auftreten sollten.

Partner verpflichten sich zu:

  • Aufbau und Pflege eines wirksamen Managementsystems zur Erkennung von Risiken im Zusammenhang mit Zwangsarbeit sowie zur effektiven Identifizierung, Vermeidung, Minderung und Beseitigung möglicher Fälle von Zwangsarbeit;
  • Schulung relevanter Mitarbeitender zu Richtlinien und Verfahren zur Erkennung, Vermeidung und Eindämmung von Zwangsarbeit;
  • Sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden über ihr Recht informiert sind, Arbeit abzulehnen, und klare Handlungsanweisungen für das Management zum Umgang mit entsprechenden Fällen bereitstellen;
  • Gewährleisten, dass wirksame Beschwerdemechanismen eingerichtet sind, um Fälle von Zwangsarbeit zu melden und zu bearbeiten – diese müssen in einer Sprache kommuniziert werden, die alle Mitarbeitenden verstehen;
  • Sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten, der ihre Rechte in Bezug auf Lohnzahlung, Überstunden, den Verbleib von Ausweisdokumenten und andere Aspekte zur Vermeidung von Zwangsarbeit klar regelt. Der Vertrag muss in einer Sprache verfasst sein, die die jeweilige Person versteht.

 

Verfahren zur Abhilfe

 

Wenn Zwangsarbeit festgestellt oder vermutet wird, leitet Printful das folgende Verfahren ein:

  • Printful bewertet den Fall im Rahmen eines Dialogs mit der Geschäftsführung des Partners, den betroffenen Mitarbeitenden und weiteren relevanten Parteien und prüft die vorliegenden Unterlagen. Bei besonders schwerwiegenden Fällen von Zwangsarbeit kann ein Vor-Ort-Besuch erforderlich sein.
  • Jeder Vorfall wird im Rahmen eines Dialogs zwischen Printful, dem Partner, der betroffenen Person sowie der Arbeitnehmervertretung bearbeitet – mit dem Hauptfokus auf dem Schutz und Wohlergehen der betroffenen Person;
  • Wenn erforderlich, wird Printful relevante Interessengruppen, Nichtregierungsorganisationen oder externe Fachleute in den Abhilfeprozess einbeziehen;
  • Der Partner muss mit Printful zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der betroffenen Person im Mittelpunkt stehen. Der Partner ist verpflichtet, allen getroffenen Vereinbarungen zuzustimmen und diese umzusetzen.

Wenn Printful einen Verstoß gegen diese Richtlinie feststellt, wird umgehend ein enger Dialog mit dem Partner eingeleitet. Der Partner muss den Abhilfeprozess in angemessenem Umfang unterstützen. Andernfalls kann dies zur Beendigung der Zusammenarbeit durch Printful führen. Sollte der Partner den Abhilfeprozess nicht ausreichend unterstützen oder keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Zusammenhang mit einem Vorfall von Zwangsarbeit zeigen, behält sich Printful das Recht vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Wenn die Feststellung von Zwangsarbeit dazu führt, dass Produkte von Printful vom Markt genommen werden, und der Partner nicht bereit ist, beim Abhilfeprozess zu kooperieren oder diesen zu unterstützen, ist der Partner verpflichtet, Printful den entgangenen Umsatz in den betroffenen Märkten zu ersetzen und eventuelle Bußgelder, die dem Unternehmen in diesem Zusammenhang auferlegt werden, vollständig zu übernehmen.

In Übereinstimmung mit unserem Verhaltenskodex sowie im Sinne der ILO-Übereinkommen 79, 138, 142 und 182 und des fünften Prinzips des UN Global Compact ist Kinderarbeit in unserer gesamten Lieferkette und in allen Phasen der Produktion strengstens verboten.

 

Definition eines Kindes

 

Ein Kind ist eine Person unter 15 Jahren oder unter dem Alter, in dem die allgemeine Schulpflicht endet – je nachdem, was höher ist. Wenn nationale Vorschriften ein höheres Mindestalter vorsehen, gilt das höhere Alter.

 

Definition eines Jugendlichen

 

Ein Jugendlicher ist eine Person im Alter zwischen 15 und 18 Jahren.

 

Anforderungen

 

Partner müssen sicherstellen, dass in der gesamten Lieferkette von Printful keine Kinderarbeit vorkommt. Printful akzeptiert keinerlei Form der Beschäftigung von Kindern, die unter dem oben genannten Mindestalter liegen.

Die Produktionsstätte muss über geeignete Einstellungsverfahren verfügen, um zu verhindern, dass Kinder beschäftigt werden. Nachweise zur Altersüberprüfung sind jederzeit ordnungsgemäß zu dokumentieren und aufzubewahren.

Wenn die Produktionsstätte eine Kinderbetreuung anbietet, muss sichergestellt werden, dass sich die Kinder ausschließlich in diesen Bereichen aufhalten und niemals Zugang zu Produktionsbereichen haben.

Jugendliche dürfen keine Nachtschichten leisten und nur leichte Tätigkeiten ausüben, die keine Arbeit mit gefährlichen Chemikalien, kein Heben schwerer Lasten und keine Bedienung gefährlicher Maschinen umfassen.

Jugendliche dürfen keiner Arbeit ausgesetzt sein, die ihrer Gesundheit oder ihrer körperlichen, geistigen, seelischen, moralischen oder sozialen Entwicklung schaden kann.

Wenn Kinderarbeit festgestellt wird, ist der Partner verpflichtet, geeignete Maßnahmen im besten Interesse des betroffenen Kindes zu ergreifen. In einem solchen Fall findet diese Richtlinie gegen Kinderarbeit Anwendung.

Printful ist unverzüglich zu informieren, wenn bestätigte Kinderarbeit festgestellt wird.

 

Im Falle festgestellter Kinderarbeit

 

Wird Kinderarbeit festgestellt, muss gemeinsam mit dem Partner eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden – unter Berücksichtigung des Alters des Kindes, seiner sozialen Situation und seines Bildungsstands.

Alle ergriffenen Maßnahmen müssen stets darauf ausgerichtet sein, die Situation des betroffenen Kindes zu verbessern – und sie keinesfalls zu verschlechtern.

Wenn Kinder von einer unzulässigen Tätigkeit abgezogen werden, sollte die Produktionsstätte weiterhin den Lohn an das Kind zahlen, bis es das gesetzliche Mindestalter für eine Beschäftigung erreicht hat. Wenn möglich, sollte stattdessen einem Familienmitglied des Kindes die Stelle angeboten werden – mit einer Vergütung von mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn. Ziel ist es, die wirtschaftliche Stabilität des Kindes und seiner Familie sicherzustellen.

Wenn das Kind die Grundschule abgeschlossen hat, sollte ihm eine weiterführende Ausbildung ermöglicht werden, die seine persönliche Entwicklung fördert – bis es das gesetzliche Mindestalter für eine Beschäftigung erreicht. Danach sollte dem Kind dieselbe Stelle unter denselben Bedingungen angeboten werden wie anderen Mitarbeitenden in der Produktionsstätte.

Printful behält sich das Recht vor, Nichtregierungsorganisationen einzubeziehen, um den Prozess aktiv zu begleiten und die Zukunft des betroffenen Kindes bestmöglich abzusichern.

Wenn Printful einen Verstoß gegen diese Richtlinie feststellt, wird umgehend ein enger Dialog mit dem Partner eingeleitet. Der Partner ist verpflichtet, den Abhilfeprozess angemessen zu unterstützen. Andernfalls kann dies zur Beendigung der Zusammenarbeit führen. Weigert sich der Partner, nach bestätigter Kinderarbeit bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu kooperieren, wird Printful sämtliche Geschäftsbeziehungen mit dem betreffenden Partner beenden.

Wenn der Partner hingegen kooperiert, wird Printful die Zusammenarbeit fortsetzen und dabei unterstützen, sicherzustellen, dass künftig kein Kind mehr in der Produktionsstätte beschäftigt wird.

Bei allen geschäftlichen Aktivitäten sind die höchsten Integritätsstandards einzuhalten. Der Partner muss eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung, Korruption, Erpressung und Veruntreuung verfolgen. Partner und deren Subunternehmer sollen aktiv auf ein Geschäftsumfeld hinarbeiten, in dem Korruption keinen Platz hat – das bedeutet, dass keine Bestechungsgelder, unangemessenen oder übermäßigen Geschenke oder ähnliche Vorteile angeboten oder angenommen werden dürfen. Zur Einhaltung der geltenden Antikorruptionsgesetze und -vorschriften müssen geeignete Prozesse zur Überwachung und Umsetzung entsprechender Standards angewendet werden.

 

Printful verpflichtet sich zur Einhaltung des UN-Übereinkommens gegen Korruption, des US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) sowie vergleichbarer gesetzlicher Regelungen – und erwartet dasselbe von seinen Partnern. So soll sichergestellt werden, dass alle, die mit Printful und seinen Produkten in Verbindung stehen, nach denselben ethischen Grundsätzen handeln.

Diese Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung gilt für alle Partner von Printful. Als Partner wird von dir erwartet, dass du folgende Situationen vermeidest, die mit Korruption in Verbindung stehen könnten:

 

Interessenkonflikt

 

Ein Interessenkonflikt entsteht, wenn ein Mitarbeitender ein persönliches Interesse oder einen privaten Vorteil aus einer bestimmten Situation oder Geschäftsbeziehung zieht.

 

Bestechung

 

Bestechung bezeichnet das Anbieten, Gewähren (aktive Bestechung), Annehmen oder Empfangen (passive Bestechung) von Geld oder anderen Vorteilen, um das Verhalten eines Mitarbeitenden unrechtmäßig zu beeinflussen. Printful lehnt Bestechung in jeglicher Form strikt ab – sowohl das Geben als auch das Annehmen.

 

Erpressung

 

Erpressung liegt vor, wenn ein Mitarbeitender unrechtmäßig Geld oder Vorteile durch Einschüchterung fordert oder erhält. Dazu zählen unter anderem Drohungen mit körperlicher Gewalt, mit der Beschädigung von Eigentum, mit der Beschuldigung einer Straftat oder mit der Offenlegung sensibler Informationen. Mitarbeitende von Printful dürfen niemals versuchen, andere Personen oder Institutionen durch ihre Position, durch Zwang oder durch Drohungen zu beeinflussen.

 

Betrügerisches Verhalten

 

Betrügerisches Verhalten umfasst bewusstes Täuschen, Irreführen, Handeln mit betrügerischer Absicht oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Mitarbeitende von Printful dürfen sich unter keinen Umständen auf solches Verhalten einlassen.

 

Geschenke und gastfreundliches Verhalten

 

Geschenke und Einladungen können Korruption begünstigen oder zumindest den Anschein erwecken. Geschenke umfassen Geld oder Sachwerte, die überreicht werden. Gastfreundschaft kann in Form von Einladungen zu Mahlzeiten, Übernachtungen, Flügen, Unterhaltungsveranstaltungen oder Sportevents erfolgen.

Grundsätzlich sollten Mitarbeitende keine Geschenke oder sonstigen Vorteile im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit annehmen. In manchen Ländern sind kleine Geschenke oder Einladungen jedoch üblich, und es kann als unhöflich gelten, sie abzulehnen. Dennoch gilt: Geschenke müssen sich immer in einem angemessenen finanziellen Rahmen bewegen, der dem geschäftlichen Verhältnis mit dem jeweiligen Partner entspricht.

Gesten, die als Anerkennung für eine konkrete Leistung verstanden werden können – zum Beispiel ein paar Flaschen Wein nach einer Präsentation –, gelten nicht als Geschenk im Sinne dieser Richtlinie.

Mitarbeitende von Printful dürfen unter keinen Umständen direkt oder indirekt Geschenke anbieten, anfordern oder annehmen.

 

Vetternwirtschaft

 

Vetternwirtschaft liegt vor, wenn Familienangehörige oder Freunde bevorzugt behandelt werden – nicht aufgrund ihrer fachlichen Qualifikationen, sondern wegen persönlicher Beziehungen. Mitarbeitende von Printful dürfen bei Einstellungen, Beschaffungen oder in anderen geschäftlichen Situationen keine bevorzugte Behandlung gegenüber Freunden, Familienmitgliedern oder anderen nahestehenden Personen gewähren.

Von allen Partnern wird erwartet, dass sie entweder über eine eigene Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung verfügen oder zumindest die Grundsätze dieser Richtlinie in allen Betriebsstätten verfügbar machen – und neue Mitarbeitende bei ihrer Einstellung darüber informieren.

Die Mitarbeitenden des Partners sind verpflichtet, ihre Vorgesetzten unverzüglich zu informieren, sobald sie Kenntnis oder einen begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen einen oder mehrere Grundsätze der Korruptionsbekämpfung haben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fall andere Mitarbeitende, Geschäftspartner oder Partner in Programmen oder Projekten betrifft. Ebenso sind potenzielle oder bestehende Interessenkonflikte unverzüglich zu melden.

Wenn Printful einen Verstoß gegen diese Richtlinie feststellt, nehmen wir engen Dialog mit dem Partner auf. Der Partner ist verpflichtet, den Prozess zur Behebung des Verstoßes angemessen zu unterstützen. Geschieht dies nicht, kann dies zur Beendigung der Zusammenarbeit durch Printful führen.

Vorsorgeprinzip und Umweltmanagement

 

Für Printful hat es hohe Priorität, die Umweltauswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette so gering wie möglich zu halten – das heißt über den gesamten Lebenszyklus unserer Produkte hinweg: von der Rohstoffgewinnung über Produktion und Transport bis hin zur Nutzungsphase und letztlich zur Entsorgung oder Wiederverwertung.

Durch unseren Verhaltenskodex und diese Umweltrichtlinie zeigt Printful sein Engagement für den Umweltschutz, indem wir Initiativen unterstützen und verfolgen, die unsere Umweltauswirkungen verringern. Wir erkennen an, dass die größten Umweltauswirkungen unseres Geschäfts durch den Einkauf unserer Produkte, deren Nutzung und anschließende Entsorgung entstehen. Aus diesem Grund verfolgen wir in allen Bereichen der Produktentstehung einen vorsorgenden Ansatz.

Kreislaufwirtschaft spielt sowohl in unseren eigenen Abläufen als auch in unseren Erwartungen an Partner eine zentrale Rolle – insbesondere bei der Beschaffung von Rohstoffen und dem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Genau in diesen Bereichen sehen wir das Potenzial, gemeinsam mit unseren Partnern einen spürbaren Unterschied zu machen.

Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie denselben vorsorgenden Ansatz wie Printful verfolgen und ein systematisches Vorgehen etablieren, das das Risiko schwerwiegender oder erheblicher Umweltauswirkungen begrenzt – zum Beispiel erhebliche Schäden an lokalen Ökosystemen, die Schließung eines Trinkwassergewinnungspunktes oder bekannte negative Auswirkungen auf Boden, Luft, Grund- oder Oberflächenwasser – sowohl auf dem eigenen Gelände als auch darüber hinaus.

Printful ermutigt seine Partner, ihre Emissionen zu berechnen und auf Basis anerkannter Standards Ziele zur Emissionsreduktion festzulegen.

Der Partner muss jederzeit in der Lage sein, auf Anfrage von Printful gültige und zutreffende Umweltgenehmigungen (z. B. zur Überwachung von Einleitungen), Lizenzen sowie Dokumentationen zu seinen Umweltpraktiken vorzulegen. Alle erforderlichen Registrierungen müssen eingeholt, aktuell gehalten und ordnungsgemäß verwaltet werden. Die damit verbundenen betrieblichen und berichtspflichtigen Anforderungen sind einzuhalten.

Der Standort, an dem der Partner tätig ist, darf nicht von strafrechtlicher Verfolgung, Bußgeldern oder behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverstößen bedroht sein.

Der Betrieb von kritischen Einrichtungen zur Emissionskontrolle – etwa Abluftreinigungsanlagen oder Verbrennungseinheiten – ohne entsprechende Wartung, Kontrolle oder Genehmigung ist nicht akzeptabel.

 

Ressourcennutzung und Produktentwicklung

 

Printful verpflichtet sich zu einer bewussten Auswahl von Designs und Materialien, um natürliche Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen und – wo möglich – wiederzuverwenden. Das bedeutet unter anderem:

  • Wo immer möglich und rechtlich zulässig (unter Berücksichtigung von Rückverfolgbarkeit und Hygieneanforderungen) wird auf recycelte oder recycelbare Materialien zurückgegriffen.
  • Produkte sollen – wenn umsetzbar – so gestaltet werden, dass sie sich bei der späteren Entsorgung in unterschiedliche Materialfraktionen trennen lassen.
  • Wir setzen alles daran, unseren Partnern die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu bieten, um unter umweltfreundlichen Bedingungen zu arbeiten und unsere Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel eine rechtzeitige Auftragserteilung, um Luftfracht und damit verbundene Emissionen zu vermeiden.

 

Anforderungen an Partner

 

  • Der Partner sollte bestrebt sein, den Einsatz natürlicher Ressourcen wie Wasser und Rohstoffe auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Die Partner sollen Umweltaspekte bei der Produktentwicklung und Materialbeschaffung berücksichtigen, um der wachsenden Nachfrage nach verantwortungsvolleren Materialalternativen gerecht zu werden. Dabei müssen unter anderem auch die Auswirkungen während der Nutzungsphase berücksichtigt werden – zum Beispiel im Hinblick auf Materialien, die beim Waschen oder Trocknen Mikroplastik freisetzen und somit zur Umweltverschmutzung beitragen können.
  • Die Partner sollen daran arbeiten, ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren und ihre Produktion effizienter zu gestalten – unter anderem durch höhere Durchlaufmengen, kürzere Verarbeitungszeiten und die damit verbundene Reduzierung von Hilfsstoffen mit hoher Umweltbelastung.
  • Die Partner dürfen keine Stoffe verwenden, die ein besonders hohes Risiko für Gesundheit und Sicherheit darstellen – weder für die Mitarbeitenden, die an der Verarbeitung und Entwicklung unserer Produkte beteiligt sind, noch für die Verbraucher, die unsere Produkte nutzen. Falls solche Stoffe zum Einsatz kommen, müssen sie schrittweise aus dem Produktionsprozess entfernt werden. In diesem Fall kann Printful vom Partner einen entsprechenden Umstellungsplan anfordern.
  • Die Partner müssen die Umweltbelastung durch Schadstoffe in Luft und Wasser reduzieren und mit leicht abbaubaren Materialien arbeiten, die in Abwasserbehandlungsanlagen verarbeitet werden können. Eine Möglichkeit zur Verringerung der Umweltauswirkungen besteht zum Beispiel im Einsatz ungefährlicher Chemikalien und biotechnologischer Lösungen wie Enzymen.
  • Die Partner müssen Maßnahmen ergreifen, um jede Form von Umweltverschmutzung zu verhindern, die durch Aktivitäten auf ihren Betriebsgeländen entstehen kann.

 

Energie, Emissionen, Wasser und Abfall

 

  • Printful erwartet von seinen Partnern, dass sie erneuerbare Energiequellen priorisieren, indem sie schrittweise von Brennstoffen mit hohen CO₂-Emissionen auf emissionsärmere Alternativen umstellen.
  • Die Partner müssen den Energieverbrauch in ihren Betrieben messen und kontrollieren.
  • Emissionen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf CO₂ – sind zu messen und zu reduzieren. Dies gilt sowohl für Emissionen aus dem Transport als auch aus Produktionsprozessen. Die Messergebnisse sind Printful auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
  • Luftemissionen flüchtiger organischer Verbindungen, Aerosole, korrosiver Stoffe, Feinstaub, ozonschädigender Chemikalien sowie Verbrennungsrückstände, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen, müssen gemäß den nationalen Vorschriften identifiziert, überwacht, kontrolliert und – falls erforderlich – vor der Ableitung behandelt werden.
  • Der Partner soll bestrebt sein, die Umweltauswirkungen des Transports zu reduzieren, indem bevorzugt Straßen-, See- oder Schienentransport genutzt und Luftfracht so weit wie möglich vermieden wird. Beim Straßentransport von Waren sind kraftstoffeffiziente Fahrzeuge einzusetzen.
  • Wasser ist sparsam und verantwortungsvoll zu verwenden und der Verbrauch ist auf ein Minimum zu reduzieren. Die Partner sollen nach Möglichkeit Wasser und Wärme rückgewinnen und wassersparende Technologien einsetzen.
  • Zur Verbesserung der Wasserwiederverwertung und des sparsamen Einsatzes können Partner – sofern technisch umsetzbar – Produktionsschritte zusammenlegen, auf saubere Fertigungsprozesse und optimierte Spülvorgänge setzen sowie Verfahren mit niedrigen Temperaturen in den Produktionsablauf integrieren.
  • Beispielsweise lassen sich die genannten Maßnahmen durch die Modernisierung bestehender Maschinen oder den Umstieg auf neue Anlagen mit geringerem Energie- und Wasserverbrauch umsetzen. Auch der Einsatz von Biotechnologie, die eine Verarbeitung bei niedrigen Temperaturen und die Kombination mehrerer Verfahrensschritte ermöglicht, kann dazu beitragen.
  • Das gesamte Abwasser muss vor der Einleitung gereinigt werden, und Klärschlamm ist so zu behandeln, dass keine Umweltverschmutzung entsteht. Auf Anfrage sind die Ergebnisse der Abwassertests Printful zur Verfügung zu stellen.
  • Abwasser und feste Abfälle, die aus betrieblichen Abläufen, industriellen Prozessen oder sanitären Einrichtungen entstehen, müssen gemäß den nationalen Vorschriften überwacht, kontrolliert und – falls erforderlich – vor der Einleitung oder Entsorgung behandelt werden. Jede Ableitung oder Entsorgung muss im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen zum Umweltschutz erfolgen.
  • Vom Partner wird erwartet, dass an allen Standorten, an denen er tätig ist, ein funktionierendes Abfallmanagementsystem eingerichtet ist.
  • Abfälle müssen von zugelassenen Entsorgungsunternehmen behandelt werden. Das Abfallaufkommen ist so gering wie möglich zu halten – Wiederverwendung und Recycling sind, wo immer möglich, zu bevorzugen.
  • Abfälle aller Art – einschließlich Wasser- und Energieverschwendung – sind möglichst bereits an der Quelle zu vermeiden oder durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Dazu zählen unter anderem die Optimierung von Produktions-, Wartungs- und Betriebsabläufen, der Austausch von Materialien, Ressourcenschonung, Recycling und Wiederverwendung von Materialien.
  • Partner sollten zudem bestrebt sein, stark belastende und umweltschädliche Chemikalien durch weniger umweltschädliche Alternativen oder durch Enzyme zu ersetzen.

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht kann Printful von allen Partnern verlangen, Informationen zu den oben genannten Punkten bereitzustellen – beispielsweise über einen Selbstauskunftsfragebogen und/oder durch unabhängige Umwelt-Audits, die Ergebnisse und Erkenntnisse dokumentieren. Diese Themen können zudem bei Besuchen an den Standorten der Partner besprochen werden. Stellt Printful an einem oder mehreren Standorten eines Partners negative Umweltauswirkungen fest, wird ein Maßnahmenplan zur Abmilderung erarbeitet. Von den Partnern wird erwartet, dass sie diesen Plan umsetzen.

Kommt ein Partner der Umsetzung nicht nach, behält sich Printful das Recht vor, die Zusammenarbeit zu beenden.

Richtlinie zu Chemikalien

 

Die aufgeführten Grenzwerte und ergänzenden Hinweise gelten für alle Partner, die Produkte für Printful herstellen oder bereitstellen. Es liegt in der Verantwortung des Partners sicherzustellen, dass die an Printful gelieferten Artikel und Waren sämtliche Anforderungen erfüllen. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf alle Subunternehmer sowie auf Lieferanten von Rohstoffen und weiteren Komponenten – und muss von diesen vollständig verstanden, kommuniziert und eingehalten werden.

Partner müssen mit allen geltenden gesetzlichen Vorgaben, Produktspezifikationen und Produktionsanforderungen an ihrem jeweiligen Produktionsstandort vertraut sein und diese einhalten – einschließlich aller relevanten Umweltgesetze.

Wir bitten unsere Partner, sich mit den Vorschriften „Substances restricted under REACH“ (ECHA, europa.eu) und der „Proposition List 65“ vertraut zu machen und stets über die aktuellen Anforderungen der REACH-Verordnung sowie des California Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act von 1986 („California Proposition 65“) informiert zu sein. Diese Liste ist jedoch nicht abschließend. Partner sind selbst dafür verantwortlich, alle geltenden Produktsicherheitsgesetze und -standards einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den US Consumer Product Safety Improvement Act von 2008 („CPSIA“), das Children’s Safe Product Act („CSPA“) des Bundesstaates Washington, die Verordnung (EU) Nr. 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, die Richtlinie 2011/65/EU („RoHS“) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sowie alle weiteren einschlägigen Vorschriften.

 

Verbotene oder eingeschränkt zugelassene Chemikalien

 

Partner dürfen unter keinen Umständen Chemikalien verwenden, die auf der REACH-Kandidatenliste aufgeführt sind, in Produkten, die für Printful von Bedeutung sind:

  • Die „besonders besorgniserregenden Stoffe“ (SVHC) gemäß der Kandidatenliste der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Union. Partner werden gebeten, diese Liste regelmäßig zu prüfen, da sie derzeit laufend aktualisiert wird.
  • Chemikalien, die sowohl in Anhang XVII der REACH-Verordnung als auch auf der California Proposition 65 List aufgeführt sind, gelten als eingeschränkt oder reguliert und müssen bei allen Produkten, die für Printful relevant sind, entsprechend den geltenden Vorgaben berücksichtigt werden:

Darüber hinaus wird von allen Partnern erwartet, dass sie sämtliche gesetzlichen Vorgaben und Produktspezifikationen der Exportländer beachten und einhalten.

 

Kosten

 

Partner sind für alle Kosten verantwortlich, die im Zusammenhang mit vorgeschriebenen Produktsicherheitsprüfungen anfallen, da es sich hierbei um eine bestehende Anforderung handelt. Printful übernimmt diese Kosten nur unter den folgenden Voraussetzungen:

  • wenn Printful im Einzelfall entscheidet, die Kosten für bestimmte Produkte zu übernehmen, etwa wenn Partner bei der Einhaltung von Vorgaben nicht kooperieren, oder
  • wenn Prüfungen über die gesetzlichen Produktsicherheitsanforderungen hinaus erforderlich sind.

Darüber hinaus ist der Partner verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Produktion so anzupassen, dass die im Produkt enthaltenen Chemikalien entfernt werden.

Printful behält sich das Recht vor, vom Partner eine Kostenerstattung zu verlangen, wenn ein nicht bestandenes Testergebnis zu Umsatzeinbußen führt – sei es durch Verzögerungen, mangelhafte Waren, gesetzliche Vorgaben oder andere Ursachen. Zusätzlich ist der Partner verpflichtet, die Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Luftfracht der Waren zu übernehmen.

 

Zusätzliche Anforderungen und Einschränkungen

 

Gerüche oder starke Ausdünstungen von Kleidungsstücken können auf nicht zugelassene chemische Inhaltsstoffe, unsachgemäße Wasch- oder Trocknungsverfahren vor dem Versand zurückzuführen sein. Printful erwartet, dass gelieferte Textilprodukte lediglich einen produkttypischen Eigengeruch aufweisen. Jeder davon abweichende, nicht produkttypische Geruch wird als Qualitätsmangel behandelt – selbst dann, wenn das Kleidungsstück die Anforderungen der Restricted Substances List (RSL) erfüllt.

Das Begasen, Begiften oder Besprühen von Fracht oder Containern mit Chemikalien ist verboten. Ankunftshäfen können die Chemikalienbelastung der Ladung stichprobenartig messen.

 

Prüfungen und Kontrollen

 

Partner sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die gesamte Produktionskette fortlaufend über die Anforderungen von Printful informiert ist – und dass alle Materialien, die in die Produktionsstätte gelangen, den geltenden Standards entsprechen.

Printful wird chemische Prüfungen an Produkten veranlassen und verfügt zudem über ein internes Stichprobenprogramm, um sicherzustellen, dass alle Produkte und Komponenten den Anforderungen entsprechen und die geltenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Für Textilprodukte empfiehlt Printful, die Prüfungen gemäß den AFIRM-Richtlinien durchzuführen – insbesondere Tabelle 4: AFIRM RSL Testing Matrix auf den Seiten 14–15 –, um sicherzustellen, dass Materialien im Hinblick auf relevante Stoffe entsprechend der REACH-Verordnung getestet werden. Referenz: AFIRM RSL 2024.

Wenn Printful einen Verstoß gegen diese Richtlinie feststellt, wird umgehend ein enger Dialog mit dem Partner eingeleitet. Der Partner ist verpflichtet, den Abhilfeprozess angemessen zu unterstützen. Andernfalls kann dies zur Beendigung der Zusammenarbeit durch Printful führen.

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