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Einsteiger-Handbuch

In 6 Schritten zur Anmeldung eines Gewerbes für deinen Onlineshop [inklusive Checkliste zum Herunterladen]

In 6 Schritten zur Anmeldung eines Gewerbes für deinen Onlineshop [inklusive Checkliste zum Herunterladen]
Luisa Rettinger

Von: Luisa Rettinger

Lesedauer: 19 Minuten

Einen Onlineshop zu starten ist ein aufregender Zeitpunkt. Man möchte so schnell es geht seine Idee umsetzen, den Onlineshop live schalten und direkt die ersten Verkäufe generieren…

… und dann kommt die gefühlt endlose Liste an rechtlichen Voraussetzungen. 

Leider werden viele Gründer von Gesetzen und Paragraphen abgeschreckt und verlieren die Motivation – zu Recht, denn das ganze Thema kann ganz schön langwierig werden, wenn man sich nicht auskennt. Damit dir das nicht passiert, haben wir für dich eine Liste mit den wichtigsten rechtlichen To-Do’s erstellt, mit der du deinen Onlineshop im Handumdrehen starten kannst. 

Folgende 3 Punkte sind wichtig für einen erfolgreichen Start ohne Abmahnungen in Deutschland:

  • Gewerbeanmeldung (Rechtsform + Haftung)
  • Steuerliche Erfassung
  • Onlineshop rechtssicher einrichten

Alle nötigen Schritte haben wir auch nochmal in einer Checkliste für dich zusammengefasst. Du kannst dir diese am Ende des Artikels herunterladen.

Was muss ich vor dem Eröffnen eines Onlineshops beachten?

Rechtliche Themen bilden die Grundlage für deinen Onlineshop. Keiner mag sie – jeder braucht sie. Also am besten am Anfang einmal alles durchgehen und dann ruhig schlafen. Wenn du die Schritte im Artikel durchgearbeitet hast, kannst du dich getrost auf deinen Shop und dein Unternehmen konzentrieren, anstatt auf teure Abmahnungen zu warten. Aber bevor wir beginnen, musst du dir die folgende Frage stellen:

Möchte ich meinen Onlineshop nebenberuflich starten?

Viele Gründer starten neben ihrem Beruf mit ihrem Unternehmen, um das finanzielle Risiko zu vermindern. Außerdem bietet es sich durchaus an, erst einmal zu testen, ob man den Onlineshop wirklich langfristig führen möchte. Super! Nebenberuflich ist ja dann recht leicht: Einfach einen Shop erstellen und verkaufen, oder? So simpel ist es leider nicht, aber übermäßig schwierig zum Glück auch nicht.

Je nachdem, was in deinem Arbeitsvertrag steht, bist du verpflichtet, deinen Arbeitgeber über dein Nebengewerbe zu informieren. Selbst wenn du nicht verpflichtet sein solltest, ist es dennoch ratsam, es zu erwähnen, einfach um potenzielle Konflikte zu vermeiden. Wir wollen es nur nochmal erwähnt haben: Bitte starte keine Konkurrenz zu deinem aktuellen Arbeitgeber. Die Probleme, die das mit sich bringt, sind den Aufwand nicht wert.

Wenn du keine gute Beziehung zu deinem Chef hast, kann das Gespräch unangenehm werden. Es macht hier sicherlich Sinn, das Vorhaben nüchtern zu beschreiben – ein kleiner Versuch, nebenbei abends etwas anderes zu machen als vor dem Fernseher zu sitzen. Das schafft klare Verhältnisse und kommuniziert gleichzeitig, dass du nicht vorhast, während der Arbeitszeit deinen Shop zu betreiben. Du solltest also nicht sagen: 

  • „Mein Ziel ist es mehr Geld zu verdienen als mit meinem Job!”
  • „Sobald ich mehr als du verdiene, bin ich raus hier!”

Das ist jetzt natürlich übertrieben, aber wenn der Shop nebenberuflich gestartet wird, sollte das auch so kommuniziert werden. Am Ende kann dich natürlich keiner davon abhalten, mit dem Shop erfolgreich zu werden und es zu deinem Hauptberuf zu machen. Hier sind ein paar Anregungen, wie du das Gespräch anfangen kannst:

  • „Bisher habe ich keine Erwartungen, würde aber dennoch gerne testen, ob ich mit etwas Geld verdienen kann, dass mir in der Freizeit sogar Spaß macht.”
  • „Ich sehe es mehr als ein Hobby, das eventuell auch noch etwas Geld einbringen kann.”

Da diese Situation nicht zu häufig vorkommt, kann es sein, dass dein Chef erst einmal herausfinden muss, was nun zu tun ist. Gegebenenfalls hilft dein Chef dir einen Antrag an die Geschäftsführung zu stellen. Hier solltest du anschließend um eine schriftliche Genehmigung bitten, um dein Vorhaben zu starten.

Ebenfalls solltest du verdeutlichen, dass deine aktuelle Position nicht darunter leiden wird und du wie zuvor weiterarbeiten wirst. Natürlich solltest du dich daran halten, auch wenn du am Anfang natürlich sicherlich sehr motiviert bist, loszulegen und dich auf dein neues Abenteuer zu fokussieren.

Ohnehin hast du noch ein paar Dinge zu tun, nachdem du die Erlaubnis vom Arbeitgeber bekommen hast.

Die Gewerbeanmeldung – sie wirkt komplizierter als sie ist

Einfach ohne Gewerbeanmeldung loszulegen ist wie Autofahren ohne Führerschein. Machen manche Leute, geht auch vielleicht eine Zeit lang gut, aber am Ende ist es die gesparte Zeit und das Geld nicht wert.

Wenn du einen Onlineshop ohne Gewerbeanmeldung eröffnest, ist dieser eine Zielscheibe für mögliche Abmahnungen. Solltest du tatsächlich eine Abmahnung erhalten, können die Strafzahlungen deutlich in deinen Geldbeutel greifen und dich in die persönliche Haftung ziehen. Keiner möchte seinen Onlineshop schließen müssen, bevor er überhaupt an den Start gegangen ist.

Um den ganzen Stress zu vermeiden, braucht es nur ein paar Schritte, mit denen du danach in Ruhe deinen Shop betreiben kannst.

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6 Schritte, um ein Gewerbe für deinen Onlineshop anzumelden

In Deutschland bedarf es leider noch einer Reise zu den Behörden, einige Formulare und ein paar Entscheidungen, die du treffen musst.

1: Die richtige Rechtsform wählen

Bevor du ein Gewerbe anmelden kannst, musst du dich für eine Rechtsform entscheiden. 

Dieser Artikel fokussiert sich auf das Einzelgewerbe. Du bekommst aber auch einen Überblick über die Kapitalgesellschaft.

Ein Einzelgewerbe kannst du mit wenig Kapital und Aufwand gründen. Diese Faktoren machen das Einzelgewerbe sehr attraktiv, um schnell zu starten. Der Nachteil ist, dass du privat haftest. Es gibt aber auch steuerliche Vorteile – dazu später mehr.

Du möchtest dein Gewerbe mit einer anderen Person zusammen gründen? Auch kein Problem! Dafür gibt es in Deutschland die Möglichkeit, mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) anzufangen. Dies ist die Version eines Einzelgewerbes für mehrere Gründer. Ihr haftet dabei ebenfalls privat, die Anmeldung läuft ähnlich zum Einzelgewerbe ab. 

Wenn die private Haftung vermieden werden soll, ist eine beliebte Möglichkeit, direkt mit einer Kapitalgesellschaft zu starten. Dies ist zwar mit mehr Aufwand und Kosten verbunden, allerdings ist die Haftung auf das eingebrachte Kapital beschränkt. Kapitalgesellschaften werden hierbei meist in eine UG (haftungsbeschränkt) und eine GmbH unterteilt.

Nochmal zusammengefasst: Möchtest du möglichst schnell loslegen, ist es durchaus einfacher, mit einem Einzelgewerbe anzufangen. Die Kosten dafür betragen zwischen 10 und 65 Euro für die Anmeldung und man ist sehr schnell fertig. Wenn du direkt eine Kapitalgesellschaft gründen möchtest, sind die Kosten schnell vierstellig. Zusätzlich kann die Anmeldung hier einige Wochen länger dauern und wesentlich komplizierter werden. 

Für alle, die einfach starten wollen, wird also ein Einzelunternehmen der schnellste Weg sein.

2: Steuern beachten

Im zweiten Schritt schauen wir uns nun das Thema Steuern an.

Die Buchführung eines Einzelgewerbes ist im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft wesentlich simpler. Das spart dir Aufwand und du musst nicht unbedingt zu einem Steuerberater gehen. Trotzdem wird dir ein Steuerberater bei Fragen helfen und dir einige hilfreiche Tipps geben, mit denen du eventuell sogar noch Geld sparen kannst! Hier bekommst du eine vereinfachte Übersicht über 3 wesentliche Punkte:

  • Steuergrenzen
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Belege sammeln

Steuergrenzen kennen

Hier findest du die wichtigsten Grenzen zusammengefasst:

  1. Einkommensteuer
    Bis zu einem Gewinn von 9.984 Euro (für Verheiratete 19.968 Euro) zahlst du keine Einkommensteuer auf die Gewinne deines Kleingewerbes. Solltest du darüber liegen, zählt hier der aktuelle Einkommenssteuerwert.
  2. Gewerbesteuer
    Auf deinen Gewinn über 24.500 Euro zahlst du Gewerbesteuer. Dieser Steuersatz variiert basierend auf deiner Gemeinde. In der Regel bezahlst du hier zwischen 7 % und 15 %.
  3. Kleinunternehmerregelung
    Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro kannst du dich mit der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien. Dies ist vor allem interessant, wenn du neben deinem Beruf einen Onlineshop starten möchtest. 
  4. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
    Bis zu einem Gewinn von 60.000 Euro (oder einem Umsatz von über 600.000 Euro) musst du nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung an das Finanzamt übermitteln. 

Zugegebenerweise sind dies viele Zahlen! Spätestens, wenn du einen nennenswerten Gewinn erzielst, solltest du einen Steuerberater beauftragen. Das erspart dir viel Zeit und Mühe. Und: Ein Steuerberater ist ab einem gewissen Umsatz eher eine Investition als ein Kostenfaktor.

Wenn du mit deinem Onlineshop startest, wirst du wahrscheinlich im ersten Jahr eine EÜR erstellen. Im folgenden Abschnitt findest du mehr darüber.

Informationen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Auch wenn dieser Schritt erst nach dem Abschluss deines ersten Geschäftsjahres nötig ist, solltest du dich jetzt schon etwas darauf vorbereiten –  dann wird es am Ende des Jahres viel einfacher.

Bei einem Einzelgewerbe bist du dazu verpflichtet, eine EÜR an das Finanzamt zu übermitteln. Diese ist nur bis zu einem Gewinn von 60.000 Euro oder einem Umsatz von 600.000 Euro möglich. Liegst du über einer dieser Grenzen, bist du auch hier zu einer Bilanz verpflichtet, bei der dir dann ein Steuerberater weiterhilft. Die EÜR kannst du mit einem Tool, auf das wir später eingehen, an das Finanzamt übermitteln.

4 Schritte sind nötig, um eine EÜR zu erstellen:

  • Informationen zum Betrieb
  • Betriebseinnahmen
  • Betriebsausgaben
  • Ermittlung des Gewinns

Informationen zum Betrieb

Dies ist der erste und einfachste Abschnitt der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Hier trägst du die allgemeinen Angaben (wie zum Beispiel die Adresse) zu deinem Einzelgewerbe ein. 

Betriebseinnahmen

Nun kannst du all deine Betriebseinnahmen in das Formular eintragen. Sehr wahrscheinlich sind für dich nur die Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer wichtig. 

Betriebsausgaben

Die Betriebsausgaben können weitläufiger ausfallen, da du hier höchstwahrscheinlich verschiedene Posten hast. Am häufigsten treten hier folgende Punkte auf:

  • Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe inkl. Nebenkosten
  • Bezogene Fremdleistungen
  • Absetzung für die Abnutzung von Wirtschaftsgütern
  • Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen
  • Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ermittlung des Gewinns

Zur Ermittlung des Gewinns subtrahierst du alle Betriebsausgaben von den Einnahmen. Im Vergleich zu einer Bilanz ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnungen wesentlich einfacher. Dieses Video kann dir beim Ausfüllen der EÜR helfen.

Belege sammeln

Damit du die Einnahmen-Überschuss-Rechnung am Ende des Jahres erstellen kannst, solltest du also fortlaufend deine Einnahmen und Ausgaben an einem Ort zusammenfassen. Hierfür empfehlen wir dir eine Excel-Tabelle und einen Ordner in Google Drive, Dropbox oder ähnlichem zu erstellen. 

3: Einzelgewerbe anmelden

Es gibt doch bestimmt eine Webseite, wo ich mein Gewerbe innerhalb von wenigen Minuten eintragen kann, oder? Nein, leider nicht… Deswegen zeigen wir dir nun Schritt-für-Schritt, wie du dein Gewerbe anmelden kannst.

Du startest, indem du das Formular für die Gewerbeanmeldung ausfüllst. 

Lass dich nicht von dem Formular abschrecken, mehr als die Hälfte sind Angaben zu deiner Person, die du mit Leichtigkeit ausfüllen kannst. In den meisten Fällen werden die privaten Adressen als Anschrift für das Gewerbe hinterlegt. Solltest du ein separates Büro haben, kannst du natürlich auch diese Adresse angeben.

Die Tätigkeitsangabe grob zu halten, gibt dir Spielraum, um in Zukunft gegebenenfalls auch andere Waren zu verkaufen. „Onlinehandel von Waren” ist eine Möglichkeit. Es hängt immer vom Gewerbeamt ab, mit welcher Beschreibung du durchkommst. Falls nachfragen kommen, kannst du die angemeldete Tätigkeit jederzeit ändern.

Beim Datum des Beginns der Tätigkeit kannst du das aktuelle Datum eintragen. 

Um deine Gewerbeanmeldung einzureichen, erkundigst du dich bei Google nach dem nächstliegenden Gewerbeamt. Dazu tippst du „Gewerbeanmeldung [NAME DEINER STADT]” in die Suchleiste und solltest direkt ein Ergebnis finden.

Google-Suchergebnis für naheliegendes Gewerbeamt
Quelle: Google

Auf diesen Seiten findest du Informationen, wo du das Formular einreichen kannst. Teilweise ist die Einreichung auch online möglich. Das Gewerbeamt wird die nötigen Informationen an die jeweiligen Stellen (wie das Finanzamt) weiterleiten. Dazu gehören: 

  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Statistisches Landesamt
  • Gewerbeaufsicht

Hier kommen zusätzliche Kosten auf dich zu. Es kann sein, dass du für dein Gewerbe jährlich Abfallgebühren bezahlen musst, auch wenn du diese schon privat bezahlst. In der Regel sind die Kosten etwas höher als die Gewerbeanmeldung selbst, sie bleiben aber meist im zweistelligen Bereich. 

Damit du dir diese Kosten eventuell sparen kannst, gibt es hierfür ebenfalls einen Antrag. Da die Vorlagen für diesen Antrag abweichen können, fragst du hier am besten das Gewerbeamt direkt (alle Fragen an das Gewerbeamt findest du ebenfalls in der Checkliste). Mit etwas Glück kannst du dir diese Kosten also sparen.

Woran du allerdings nicht vorbeikommst, ist die kostenpflichtige Zwangsmitgliedschaft bei der IHK. Für Kleinunternehmer fallen hier 30 bis 75 Euro Jahresgebühr an. Du musst dich hier um keine Anmeldung kümmern, allerdings erhältst du automatisch eine Rechnung zu dir nach Hause. 

Somit hast du bei der Gründung bisher 3 Kostenpunkte:

  • Gewerbeanmeldung selbst
  • Wahrscheinlich die jährliche Abfallgebühr
  • IHK-Zwangsmitgliedschaft

Wenn du nicht alleine gründen möchtest, sondern mehrere Personen involviert sind, ist es hier nötig, eine GbR anzumelden. Die Schritte dafür sind sehr ähnlich. Dafür melden alle involvierten Personen ein Gewerbe an. Anschließend empfiehlt es sich, einen GbR-Vertrag mit den Mitgründer:innen zu schließen. Die IHK Frankfurt hat hierfür einen deutschlandweit gültigen Mustervertrag erstellt. Dort könnt ihr die nötigen Informationen eintragen und anschließend den Vertrag unterzeichnen. 

Das sind allerdings nicht die einzigen finanziellen Themen, die du beachten musst. Als Nächstes musst du ein Bankkonto eröffnen.

4: Bankkonto eröffnen

Je nachdem, bei welcher Bank du dein privates Konto führst, bist du sogar verpflichtet ein separates Bankkonto zu eröffnen. Selbst wenn du nicht dazu verpflichtet bist, gibt es dir trotzdem eine bessere Übersicht über die Finanzen deines Onlineshops.

Falls du bereits eine Bank deines Vertrauens hast, kannst du dich dort erkundigen. Stelle dabei sicher, dass du deine Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls andere nötige Dokument einreichst. Wenn du schnell starten willst, können wir Qonto empfehlen. Hier kannst du für 9 Euro im Monat ein Geschäftskonto für dein Einzelgewerbe (oder GbR) eröffnen. Die ersten 30 Tage sind dort kostenlos. Dazu gehst du auf die Webseite von Qonto, klickst auf „Geschäftskonto” und wählst die für dich richtige Unternehmensform.

Nun wirst du durch die Registrierung geleitet, welche ca. 15 Minuten dauert. Außerdem wirst du mit VideoIdent legitimiert. Das ist ein Videoanruf, bei dem du deinen Ausweis in die Kamera hältst, um dich zu identifizieren. Dieser Anruf dauert in der Regel nicht länger als 5 Minuten. Innerhalb von 2 Werktagen wird dein Konto dann eröffnet. 

Qonto ist eine persönliche Empfehlung. Du kannst natürlich auch andere Banken nutzen. Achte jedoch bei Filialbanken darauf, dass eine Kreditkarte im Preis enthalten ist, um dir unnötige Kosten zu sparen.

Nachdem du dein Bankkonto bei einer Bank deiner Wahl eröffnet hast, bist du nun soweit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

5: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Die steuerliche Erfassung ist ebenfalls ein abschreckender Faktor für viele Shopbetreiber. Verständlicherweise… Nach der Gewerbeanmeldung bist du jedoch verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats an das Finanzamt zu übermitteln. Das ist aber alles halb so wild, wie es sich anhört. Der Fragebogen beinhaltet zum Großteil Angaben zu deinem Unternehmen und zu deinen voraussichtlichen Einnahmen. Basierend auf diesen Angaben wird  auch deine steuerliche Vorauszahlung festgelegt.

Bis 2020 war die Einreichung des Fragebogens an das Finanzamt noch per Post möglichst, nun läuft dies allerdings elektronisch über ELSTER ab. Dir sagt Elster noch nichts? Kein Problem: Elster nennt sich selbst das „Online-Finanzamt”. Hierüber kannst du Dokumente in einem einfachen Weg an das Finanzamt übermitteln. Dafür ist eine Registrierung notwendig.

Registrierung bei Elster

Für dein Gewerbe brauchst du ein eigenes Konto bei Elster. Selbst wenn du bereits ein privates Elster-Konto registriert hast, kannst du dieses leider nicht nutzen. Das Ganze für dein Unternehmen zu machen ist jedoch ganz einfach: Zunächst gehst du auf elster.de und klickst dort auf Benutzerkonto erstellen. Dort findest du einige Seiten Tutorial, welche Schritte du zu erledigen hast.

Um dich einzuloggen, empfiehlt Elster eine Zertifikatsdatei zu benutzen. Dies ist komplett kostenlos und du kannst diese Datei auf deinem Rechner speichern.

Screenshot von Elster-Zertifikatsdatei
Quelle: Elster

Alle anderen Methoden benötigen entweder ein Gerät oder sind kostenpflichtig –  für dein Einzelgewerbe allerdings nicht notwendig. Wichtig: Im nächsten Schritt wählst du Für eine Organisation aus.

Screenshot von Elster-Personalisierung
Quelle: Elster

Wenn du nun auf Weiter klickst, wirst du nach deiner Identifikation gefragt. Da du bisher noch keine Steuernummer für dein Unternehmen hast, wählst du hier Mit Email aus.

Screenshot von Elster-Identifikation
Quelle: Elster

Wichtig ist, dass es sich hierbei nur um einen temporären Zugang handelt. Du kannst mit diesem Zugang nur den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Ein temporäres Konto kannst du schneller anlegen, da du hier keinen Aktivierungs-Code benötigst, der normalerweise per Post versendet wird. Du musst lediglich deine Email-Adresse aktivieren, indem du die unten aufgezeigten Felder ausfüllst.

Screenshot von Elster-Dateneingabe
Quelle: Elster

Nun gehst du durch die ersten 4 Schritte, bis du zur Bestätigung der Email-Adresse gelangst. Sobald dies erfolgt ist, kannst du die Zertifikatsdatei herunterladen und dich das erste Mal einloggen, um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Nachdem du den Fragebogen an das Finanzamt weitergeleitet hast, erhältst du vom Finanzamt deine Steuernummer und kannst dein Konto in ein vollwertiges Konto umwandeln.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Sobald du die Registrierung abgeschlossen hast, kannst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dieses Video zeigt dir, wie du den Fragebogen der steuerlichen Erfassung im Detail ausfüllen kannst.

Folgende 4 Tipps solltest du bei der Einreichung beachten:

  1. Du bist verpflichtet, die Bankverbindung zu deinem Geschäftskonto einzutragen.
  2. Versuche einen realistischen Wert für deinen Gewinn/Umsatz anzugeben, setze ihn jedoch nicht unnötig hoch an.
  3. Wenn möglich, empfiehlt es sich, die Kleinunternehmerregelung zu wählen und im Fragebogen anzukreuzen. Dies befreit dich von der Umsatzsteuervoranmeldung.
  4. Solltest du bereits einen Onlineshop eröffnet (oder die Domain gekauft) haben, kannst du die URL im Formular eintragen.

Wenn du Probleme oder Fragen beim Ausfüllen des Formulars hast, wende dich am besten direkt an einen Steuerberater. Wir empfehlen hier nochmal ganz klar einen Steuerberater hinzuzuziehen. Nicht nur um sicherzugehen, dass man nichts falsch macht, sondern um oft auch Geld zu sparen.

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6: Was du bei der Einrichtung deines Onlineshops beachten solltest

Endlich! Nun kannst du mit der Bearbeitung deines Onlineshops loslegen. Auch hierbei musst du auf einige Dinge achten und Verpflichtungen erfüllen. 

Zuallererst solltest du sicherstellen, dass du Waren verkaufst, für die du keine gesonderte Genehmigungen oder Zertifikate brauchst. Zusätzlich sind einige, gesetzlich verpflichtende Punkte im Onlineshop zu beachten.

Du benötigst diese Rechtstexte:

  1. Impressum
  2. AGB
  3. Datenschutzerklärung
  4. Widerrufserklärung

Die Texte musst du nicht selbst erstellen. Dazu gibt es Services, wie zum Beispiel die IT-Recht Kanzlei, die dir bei der Erstellung dieser Texte helfen. Shopify ist einer der beliebtesten Anlaufstellen, um einen Onlineshop zu starten. Einen Shop einzurichten und live zu schalten ist kinderleicht. Wenn du also Shopify nutzt, kannst du dafür die App der IT-Recht Kanzlei installieren und dort die nötigen Einstellungen durchführen.

Screenshot von Shopify zum Download der IT-Recht-AGB-Schnittstelle
Quelle: Shopify

Einmal eingerichtet, musst du keine Änderungen an diesen Texten mehr vornehmen. Wenn sich die gesetzliche Lage zu einem Thema ändert, werden die Texte automatisch aktualisiert. Solltest du ein anderes Shopsystem nutzen, kannst du die Rechtstexte auch über die Webseite der IT-Recht Kanzlei generieren. Es gibt natürlich auch Alternativen zur IT-Recht Kanzlei. Sobald du die Texte eingerichtet hast, verlinkst du die Rechtstexte in deinem Footer, sodass sie von jeder Seite aus zugänglich sind. 

Trotzdem sind noch weitere Änderungen in deinem Shop nötig, damit dieser abmahnsicher ist. Denn viele Sektionen werden leider nicht von Shopify automatisch an den richtigen Stellen hinzugefügt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • AGB-Checkboxen
  • Wesentliche Produkteigenschaften
  • Grundpreise
  • Versand- und Zahlungsbedingungen
  • und weitere…

Schauen wir uns zum Beispiel die wesentlichen Produkteigenschaften an: Diese kannst du zwar in der Beschreibung eines Artikels hinzufügen, allerdings müssen die wesentlichen Produkteigenschaften auch im Warenkorb angezeigt werden. 

Mittlerweile haben einige Themes AGB-Checkboxen als Option hinzugefügt, bei vielen Shops fehlen diese allerdings. Bevor ein Käufer die Bestellung abschließt, muss dieser die AGBs jedoch akzeptieren.

Für genau solche Details, haben wir zusammen mit der IT-Recht Kanzlei eine App namens Legal Pro Germany entwickelt, die diese Punkte komplett automatisch abdeckt und dir die meiste Arbeit abnimmt. Du kannst die App im Shopify App Store finden und kinderleicht einrichten. 

Screenshot von Shopify App Store zum Download der App Legal Pro Germany
Quelle: Shopify

Die nötigen Sektionen werden automatisch an den richtigen Stellen in deinem Onlineshop hinzugefügt, damit du dich um nichts mehr zu kümmern musst. Mit dem Code Printful50 bekommst du in der Legal Pro Germany-App auch noch einmal 50 % Rabatt auf die Premium-Version, falls du noch mehr Features als in der kostenlosen Version haben möchtest.

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Bonus: Checkliste für die Anmeldung eines Gewerbes für deinen Onlineshop

Wie du sehen konntest: Ein Gewerbe anzumelden kann einige Zeit in Anspruch nehmen und ist sicherlich mit Anstrengung verbunden. Um es dir noch einfacher zu machen, findest du am Ende des Artikels nochmals alle Punkte zusammengefasst in einer Checkliste zum Herunterladen, die übersichtlich alle Schritte in chronologischer Reihenfolge darstellt.

Zusätzlich kannst du kostenlose Beratungsmöglichkeiten vor der Gründung deines Gewerbes in Anspruch nehmen. Solltest du Fragen oder Unklarheiten haben, kannst du dort kostenlos Hilfe bekommen.

Die meisten lassen sich schon von den Formalitäten so sehr abschrecken, dass sie ihren Traum aufgeben. Alleine die Tatsache, dass du immer noch liest, zeigt, dass du das Durchhaltevermögen hast, was du als Unternehmer brauchst! 

Wir freuen uns schon eure Gründungsgeschichten in den Kommentaren zu hören!

(Disclaimer: Bei diesem Blogartikel handelt sich lediglich um einen Leitfaden, der eine steuerliche oder rechtliche Beratung nicht ersetzt. Um mehr über das Thema zu erfahren, empfehlen wir, dich mit einem Steuerberater und/oder Anwalt wie der IT-Recht Kanzlei in Verbindung zu setzen.)

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Von Luisa Rettinger am 4. Mai 2022

Luisa Rettinger

Luisa ist Content Marketing Specialist bei Printful. Mit einem Hintergrund als Übersetzerin begeistert sie sich nicht nur für alles, was mit Sprachen zu tun hat, sondern auch für die neuesten Trends im digitalen Marketing und E-Commerce.

Luisa ist Content Marketing Specialist bei Printful. Mit einem Hintergrund als Übersetzerin begeistert sie sich nicht nur für alles, was mit Sprachen zu tun hat, sondern auch für die neuesten Trends im digitalen Marketing und E-Commerce.

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Von: Luisa Rettinger

Lesedauer: 19 Minuten 4. Mai 2022

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